Emotionen im Straßenverkehr

Emotionen im Straßenverkehr

Wer hat das nicht schon einmal erlebt: Ein Parkplatz wird einem vor den Augen weggeschnappt, jemand drängelt sich nach dem Überholvorgang vor Sie und das vor Ihnen fahrende Auto oder man wird durch aggressives Hupen o.ä. Bedrängt, sodass Gefahrensituationen oder Unsicherheiten im Fahrzeuggebrauch entstehen können. Was bleibt einem da mehr, als dem Kontrahenten einen schön geformten Mittelfinger entgegen zu strecken oder seine Handlung mit einem „Arschl***“ zu quittieren. Doch leider ist der schnellste Weg nicht der überdachteste – womit Autofahrer im Ernstfall rechnen müssen, erläutere ich jetzt einmal kurz und prägnant.

Solcherlei Entgleisungen sind bei weitem kein Kavaliersdelikt – es stellt eine Straftat dar, die eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe mit sich bringen kann (üblich sind eher Geldstrafen). Sowohl verbale Beleidigungen als auch beleidigende Gestik kann hier bei Anzeige geahndet werden.
Festgelegte Strafen wie im Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße gibt es hierfür nicht – Bußgelder sind abhängig von Tatumständen und vom Verdienst des Beschuldigten. Meist werden für eine Beleidigung zwischen 10 und 30 Tagessätzen verhängt, wobei 30 Tagessätze einem Nettomonatsgehalt entsprechen (als Tageshöchstsatz gelten 30.000€). Wiederholungstäter müssen unter Umständen mit einer Haftstrafe rechnen.

Bei einem „Stinkefinger“ bspw. wird, gemessen an Durchschnittswerten, Geldstrafen zwischen 600 und 4000€ verhängt. Wird ein „Vogel“ gezeigt, zahlt der Straftäter im Durchschnitt 750€, verbale Attacken werden zwischen 250€ („Bekloppter“) und 2.500€ („Alte Sau“) bemessen. Wer denkt, er könne durch Weglassen einiger Buchstaben Geld sparen irrt – „Am liebsten würde ich dich als V…idiot bezeichnen“ wird zum Beispiel als vollwertige Beleidigung gesehen. Werden emotionale Ausschweifungen auch noch gegenüber Beamten einschlägig, wird es richtig teuer. Schon allein das Duzen eines Polizisten kann mehrere 100€ Strafe bedeuten.

Auch im Ausland kann es einmal zu Situationen kommen, die einen seine gute Kinderstube vergessen lassen. „Stinkefinger“ gelten weltweit als Beleidigung, andere Gesten sind wiederum nicht so eindeutig: ein hochgereckter Daumen kann sowohl als positive Geste, als auch in Nordafrika bspw. als Beleidigung empfunden werden. Wird der Daumen dazu auch noch auf- und abbewegt, kann dies sogar als obszöne Beleidigung entgegen genommen werden.

Also: wer das nächste mal in den Urlaub fährt, sollte sich zuerst mit den dortig angewendeten Gesten vertraut machen – dann steht einem stressfreien Reisen nichts mehr entgegen. Ansonsten ist allen Autofahrern zu raten, immer die Ruhe zu bewahren und sich zu nichts verleiten zu lassen – das schont die Nerven und den Geldbeutel!

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